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	<title>Heilpraktiker - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-11T12:10:17Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Faktenradar</subtitle>
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		<id>https://faktenradar.9xsrv.com/index.php?title=Heilpraktiker&amp;diff=702&amp;oldid=prev</id>
		<title>Faktenradar Redakteur: Artikel «Heilpraktiker» angelegt/aktualisiert</title>
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		<updated>2026-05-10T23:03:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Artikel «Heilpraktiker» angelegt/aktualisiert&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;In Deutschland dürfen Heilpraktiker ohne medizinisches Studium kranke Menschen behandeln. Die Zulassung erfolgt über eine Gefahrenabwehrprüfung, nicht über eine Qualifikationsprüfung. Die Zahl der Praktiker ist seit 1990 deutlich gestiegen.&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zulassung ohne medizinische Ausbildung ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Faktenradar_ef48d643_320px-SternArtikelHeilpraktiker01.jpg|thumb|right|Zulassung ohne medizinische Ausbildung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer in Deutschland als Heilpraktiker arbeiten möchte, braucht kein Medizinstudium abgeschlossen zu haben. Voraussetzung ist laut Heilpraktikergesetz lediglich ein Hauptschulabschluss, das 25. Lebensjahr, ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung sowie ein polizeiliches Führungszeugnis. Die entscheidende Hürde bildet eine Überprüfung beim Gesundheitsamt, die sogenannte Gefahrenabwehrprüfung. In einem schriftlichen Multiple-Choice-Test mit 60 Fragen müssen mindestens 45 richtig beantwortet werden; anschließend folgt ein mündlicher Teil. Geprüft wird, ob der Bewerber schwerwiegende Erkrankungen wie Infektionskrankheiten oder akute Notfälle erkennen und betroffene Patienten an Ärzte überweisen kann. Fragen zu Hygiene und Differentialdiagnose ergänzen den Test. Eine Ausbildung im Gesundheitswesen oder gar ein Praktikum ist nicht vorgeschrieben; Kontakt mit Patienten muss vor der Prüfung noch nie bestanden haben. Eine bundesweit einheitliche Ausbildungs- oder Prüfungsordnung existiert nicht, ebenso wenig ein Berufsgesetz. Die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfter Heilpraktiker“ ist irreführend und abmahnbar, da lediglich die Gefahr für die Volksgesundheit geprüft wird, nicht jedoch die fachliche Qualifikation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Historische Entwicklung und aktuelle Zahlen ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Faktenradar_ef48d643_320px-SternArtikelHeilpraktiker02.jpg|thumb|left|Historische Entwicklung und aktuelle Zahlen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die rechtliche Grundlage für die Heilpraktikertätigkeit geht auf das Jahr 1939 zurück. Bis dahon durfte im Deutschen Reich jede Person Heildienste anbieten, ohne eine medizinische Ausbildung nachweisen zu müssen. Mit dem Heilpraktikergesetz wurde die Tätigkeit zwar reguliert, gleichzeitig aber eine Vielzahl bereits praktizierender Laienheiler legalisiert. Ursprünglich sollte der Beruf sukzessive aussterben; in der Bundesrepublik wurde die Regelung jedoch 1957 so interpretiert, dass jede Bewerberin mit bestandener Prüfung eine Zulassung erhalten muss, weil ein generelles Verbot als verfassungswidrig galt. In der DDR wurden neue Zulassungen dagegen gestoppt, sodass 1989 nur noch elf Personen als Heilpraktiker tätig waren. Seit der Wiedervereinigung ist die Zahl in den neuen Bundesländern wieder deutlich gestiegen. Bundesweit arbeiteten 2015 laut Statistischem Bundesamt rund 47.000 Heilpraktiker, vier Mal so viele wie 1990. Allein in Bayern sind etwa 23.000 von ihnen gemeldet. Hinzu kommen mehr als 11.000 angestellte Mitarbeiter in Heilpraktikerpraxen. Branchenangaben zufolge fanden 2009 über 15 Millionen Behandlungen und Beratungen durch Heilpraktiker statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Begrenzte Aufsicht und fehlende Schweigepflicht ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Faktenradar_ef48d643_320px-Coronavirus_Heilpraktiker_2020.jpg|thumb|right|Begrenzte Aufsicht und fehlende Schweigepflicht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heilpraktiker unterliegen nicht dem ärztlichen Berufsrecht; es gibt keine standesrechtlich verbindliche Berufsordnung. Sie sind auch nicht in die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch einbezogen. Das hat zur Folge, dass sie gegenüber Dritten keine Verschwiegenheit schulden und Patientendaten theoretisch weitergeben dürfen, ohne strafrechtlich verfolgt werden zu können. Die Aufsicht beschränkt sich darauf, dass Gesundheitsämter nach § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst verhindern, dass die Heilkunde unerlaubt ausgeübt wird. Sobald jedoch eine Heilpraktikerlaubnis erteilt ist, fehlt den Behörden eine gesetzliche Grundlage für eine inhaltliche Kontrolle der Behandlungsmethoden. Erst wenn ein konkreter Schaden eintritt und Betroffene straf- oder zivilrechtlich vorgehen, kann eine nachträgliche Überprüfung erfolgen. Diese Lücke kritisierten wiederholt Fachleute, darunter die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens. Sie betonte, dass das geltende Bundesrecht lediglich Gefahren für die Volksgesundheit abwehre, nicht jedoch Mindeststandards an Wissen oder Kompetenz vorgebe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Fehlbehandlungen und Gerichtsverfahren ==&lt;br /&gt;
Mehrere schwere Vorfälle verdeutlichen die Risiken, die sich aus mangelnder Qualifikation ergeben können. Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte 2008 die Entziehung einer Heilpraktikerlaubnis, weil der Betreuer eine Brustkrebserkrankung mit einer bioelektrischen Bioresonanzmethode für gutartig hielt und die Patientin nicht rechtzeitig zu einer Ärztin schickte. Der Tumor wuchs auf 24 Zentimeter Durchmesser, die Frau verstarb an den Folgen der Erkrankung. Das Gericht stellte klar, dass ein Heilpraktiker eine ärztliche Behandlung niemals verzögern oder unterlassen darf. Ein weiterer Fall betrifft einen Heilpraktiker aus Kelheim, der 2018 wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde. Er hatte eine österreichische Patientin mit Brustkrebs mit Hilfe eines sogenannten Biotensors beraten und von einer harmlosen Entzündung ausgehend mehrere Jahre mit homöopathischen Mitteln behandelt. Als der Tumor brach und Metastasen bildeten, war eine Heilung nicht mehr möglich. Ein Gutachter erklärte, bei rechtzeitiger ärztlicher Therapie hätten 80 Prozent der Betroffenen überlebt. Während des laufenden Verfahrens testeten Journalisten den Angeklagten mit einem gefälschten Krebsbefund; auch da erkannte er die Diagnose nicht. Wegen invasiver Krebsbehandlungen mit dem experimentellen Stoff 3-Bromopyruvat geriet 2016 ein weiterer Heilpraktiker ins Visier der Justiz; es kam zu mehreren Todesfällen. Seit 2006 ist Heilpraktikern die invasive Neuraltherapie sowie chiropraktische Eingriffe an der Halswirbelsäule verboten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Psychotherapie durch „kleine Heilpraktiker“ ==&lt;br /&gt;
Neben der uneingeschränkten Heilpraktikerlaubnis existiert eine beschränkte Erlaubnis für Psychotherapie, umgangssprachlich „kleiner Heilpraktiker“ genannt. Sie berechtigt zur Ausübung psychotherapeutischer Tätigkeit, jedoch ohne Kassenzulassung. Antragsteller müssen in einem verkürzten Prüfungsverfahren beim Gesundheitsamt Kenntnisse in psychologischer Diagnostik, Psychopathologie und klinischer Psychologie nachweisen sowie die Abgrenzung zur ärztlichen Behandlung beherrschen. Eine strukturierte Ausbildung ist auch hier nicht vorgeschrieben. Im Vergleich dauert die Facharztausbildung für Psychotherapie mindestens elf Jahre, die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten acht Jahre. Kritiker bemängeln, dass die Prüfung lediglich eine Gefahrenabwehr darstellt, nicht jedoch die Kompetenz zur Durchführung von Psychotherapie sicherstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hygienemängel und methodische Vielfalt ==&lt;br /&gt;
Eine Studie des Gesundheitsamts Rhein-Main zeigte zwischen 2004 und 2007 erhebliche Hygienedefizite in Heilpraktikerpraxen. Von 79 Prozent der Betriebe lag kein Hygieneplan vor, 49 Prozent führten keine dokumentierte Reinigungs- oder Desinfektionsroutine durch. Gleichzeitig ergab sich, dass 53 Prozent der Prüfungsanwärter die Amtsprüfung nicht bestanden, obwohl sie beliebig oft wiederholt werden kann. Die Palette der angebotenen Verfahren ist breit: neben Manualtherapie und Naturheilverfahren finden sich Anbieter von Homöopathie, Bioresonanz, Schröpfen, Aderlass oder unkonventionellen Krebsbehandlungen. Da weder eine Ausbildungs- noch eine Inhaltskontrolle existiert, bleibt die Wahl der Methode dem einzelnen Praktiker überlassen. Die Selbstheilungskräfte des Körpers und der Verlauf chronischer Krankheiten mit natürlichen Schüben erleichtern es manchen Anbietern, scheinbare Erfolge zu verkaufen, ohne deren tatsächliche Ursache zu kennen. Experten fordern daher gesetzliche Mindeststandards, eine verbindliche Berufsordnung und eine obligatorische Ausbildung, um Patienten besser zu schützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
# [http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html Heilpraktikergesetz im Volltext]&lt;br /&gt;
# [https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/ausbildung/article/960181/aktuelle-debatte-heilpraktiker-patientensicherheit.html Debatte bei der Ärzte Zeitung zur Patientensicherheit]&lt;br /&gt;
# [https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/vollbild-heilpraktiker-101.html SWR-Recherche „Vollbild Heilpraktiker“]&lt;br /&gt;
# [http://www.stern.de/gesundheit/heilpraktiker-in-deutschland--so-gefaehrlich-sind-sie---der-grosse-stern-report-7434370.html Stern-Report „So gefährlich sind Heilpraktiker in Deutschland“]&lt;br /&gt;
# [http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_6265727.html rbb-Kontraste-Beitrag]&lt;br /&gt;
# [http://www.schaefer-bonk.de/heilpraktiker/downloads/berufsordnung.pdf Heilpraktiker-Berufsordnung (PDF)]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
# U. Heudorf et al.: Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Bundesgesundheitsblatt 2010: 53: 245-57&lt;br /&gt;
# Landtagsdrucksache NRW MMV16-3040, Bericht zur Sektoralen Heilpraktikerüberprüfung Podologie, 23.6.2015&lt;br /&gt;
# VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 2.10.2008, Aktenzeichen 9 S 1782/08&lt;br /&gt;
# BR Online: „Heilpraktiker muss ins Gefängnis“, 24.11.2017&lt;br /&gt;
# Stern Online: „So gefährlich sind Heilpraktiker in Deutschland“, 1.5.2017&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Pseudomedizin]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Desinformation]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Person]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Faktenradar Redakteur</name></author>
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