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	<title>Mustafa Selim Sürmeli - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-11T09:19:26Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Faktenradar</subtitle>
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		<title>Faktenradar Redakteur: Artikel «Mustafa Selim Sürmeli» angelegt/aktualisiert</title>
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		<updated>2026-05-10T23:35:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Artikel «Mustafa Selim Sürmeli» angelegt/aktualisiert&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;Seit einem Motorradunfall 1982 kämpft Mustafa Selim Sürmeli gegen die deutsche Justiz. Daraus entwickelte sich ein jahrelanger Rechtsstreit, der ihn vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führte – und schließlich zu einer eigenen „Menschenrechtsorganisation“ mit eigenen „Kommissaren“.&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ein Unfall, der kein Ende nimmt ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Faktenradar_8cf8fed9_300px-SelimSuermeli.jpg|thumb|right|Ein Unfall, der kein Ende nimmt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 3. Mai 1982 kam es in Wunstorf bei Hannover zu einem Zusammenstoß zwischen dem damals 19-jährigen Motorradfahrer Mustafa Selim Sürmeli und einem Radfahrer. Der Unfall war laut Gericht nicht von ihm verschuldet; er erlitt Brüche an Arm und Nase. Die körperlichen Folgen waren schnell behandelt, doch Sürmeli berichtete über anhaltende Schmerzen. Eine Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Radfahrers blieb aus, weshalb er 1989 beim Landgericht Hannover klagte. Im Juni 1991 sprach das Gericht zwar einen 80-prozentigen Schadenersatzanspruch zu, doch über die Höhe konnte sich keine Seite verständigen. Die Verhandlungen zogen sich jahrelang hin, bis das Verfahren 2005 abgeschlossen wurde. Sürmeli forderte unterdessen Schadenersatz in zweistelliger Millionenhöhe. Die über 20 Jahre währende Dauer des Zivilverfahrens führte 2006 zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR): Deutschland wurde verurteilt, Sürmeli 10.000 Euro zu zahlen, weil das Recht auf ein Verfahren innerhalb „angemessener Frist“ verletzt worden sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zwischen Strafverfahren und Wiederaufnahmegesuchen ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Faktenradar_8cf8fed9_300px-Suermeli_Jo_Conrad.jpg|thumb|left|Zwischen Strafverfahren und Wiederaufnahmegesuchen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parallel zum Zivilprozess geriet Sürmeli ab 1993 ins Blickfeld der Strafjustiz. Ihm wurde vorgeworfen, Mitglied einer Bande zu sein, die gestohlene Autos nach Tschechien verschob. Der Vorwurf lautete auf computergestützte Fälschung von Kraftfahrzeugpapieren. Das Landgericht verurteilte ihn wegen „Verabredung zu einer Straftat“ zu neun Monaten Haft. Sowohl die Revision als auch ein anschließender Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens blieben vor dem Bundesgerichtshof erfolglos. Im August 2001 folgte eine weitere Verurteilung – diesmal wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ durch das Amtsgericht Stade.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gründung eines „Zentralrates“ und Ausbildung eigener „Kommissare“ ==&lt;br /&gt;
Seit den späten 1990er-Jahren betreibt Sürmeli aus Stade heraus den „Zentralrat Europäischer Bürger – Internationales Zentrum für Menschenrechte“ (ZEB). Er firmiert als Präsident und hält landesweit sogenannte „Landesämter für Menschenrechte“ vor, deren Zahl längst zweistellig ist. Im ZEB werden in Seminaren „Missionare“ und „Kommissare für Menschenrechte“ ausgebildet; eine fünftägige Schulung kostet 500 Euro. Die Absolventen erhalten Ausweise, die nach Auffassung der Organisation Dienstlegitimation verleihen. In internen Schriften beansprucht der ZEB für diese Personen auch Waffenträgerrechte und spricht ihnen umgehende Vollstreckungsgewalt zu. So heißt es in einem „Kommissargesetz für Deutschland“, die Entscheidungen der Kommissare seien „unveräußerliche und sofort vollstreckbare Gesetze“. Die tatsächliche rechtliche Wirkung solcher Dokumente ist nicht anerkannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Selbstverliehene Titel und Kontakte zur Reichsbürgerszene ==&lt;br /&gt;
Sürmeli verwendet eine Vielzahl von Amtsbezeichnungen: unter anderem „Europäischer Hochkommissar für Menschenrechte“, „Präsident des Europäischen Zentrums für Menschenrechte“ und „Professor an einer Akademie für Menschenrechte“. 2010 veranstaltete er gemeinsam mit Vertretern kommissarischer Reichsregierungen – darunter Kurt Schäfer – eine „Deutschlandkonferenz“ in Olten/Schweiz. Dort forderte er von der Bundesregierung 18 Millionen Euro Schadenersatz und stellte einen Insolvenzantrag gegen die Bundesrepublik, die er als „nicht existent“ einstufte. Solche Positionen finden sich in zahlreichen Veröffentlichungen Sürmelis, in denen er die Bundesrepublik als „Wirtschafts- und Verwaltungseinheit“ bezeichnet und Privatgerichten unterstellt, nach „gedungenen Werksverträgen“ zu arbeiten. Die Sichtweise korrespondiert mit reichsbürgerlichen Theorien, weshalb mehrere Verfassungsschutzbehörden (Sachsen-Anhalt 2018/2019, Brandenburg 2017–2019) seinen Namen in ihren Berichten aufführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verlage, Parteien und mediale Selbstdarstellung ==&lt;br /&gt;
An der Adresse des ZEB in Stade sind weitere Organisationen angesiedelt: unter anderem die „Partei auf Gegenseitigkeit (PaG – Netzwerk Menschenrecht)“ sowie der „SFI – Sürmeli Foundation International Verlag“, der Publikationen des Zentralrats herausgibt. In Broschüren und Internetvideos erläutert Sürmeli seine Rechtstheorien, wobei er regelmäßig betont, universelle Menschenrechtsstandards würden in Deutschland „keine Straftaten“ darstellen und seien daher praktisch wirkungslos. Trotz wiederholter Gerichtsverfahren und der Beobachtung durch Verfassungsschutzbehörden hält er an seiner Kampagne gegen die deutsche Justiz fest. Der EGMR-Entschädigungsbescheid von 2006 bleibt dabei sein bislang größter juristischer Erfolg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
# [https://hudoc.echr.coe.int/ Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Urteilsdatenbank]&lt;br /&gt;
# [https://verfassungsschutz.sachsen-anhalt.de/ Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt 2019]&lt;br /&gt;
# [http://www.abendblatt.de/daten/2005/11/16/503737.html Hamburger Abendblatt-Archiv]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Veröffentlichungen ==&lt;br /&gt;
* Besser-Siegmund, C.; Jungck, D.: Das diaeitetogene Psychosyndrom. SCHMERZtherapeutisches Kolloquium 8 (1992), S. 7-8.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Person]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechtsextremismus]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Verschwörungstheorie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sekte]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Faktenradar Redakteur</name></author>
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