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Monika Unger

Aus Faktenradar
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Monika Unger, geboren am 13. Juli 1976 in Bad Blumau (Steiermark), zählt zu den bekanntesten Vertretern der österreichischen Reichsbürgerszene. Die selbsternannte „Präsidentin des Staatenbundes Österreich“ entwickelte bereits vor der breiteren Mobilisierung der Bewegung ein Netzwerk aus pseudostaatlichen Strukturen, mit denen sie Behörden und Gerichte systematisch zu belästigen versuchte. 2019 verurteilte sie das Landgericht Graz wegen versuchten Hochverrats und Bildung einer staatsfeindlichen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren.

Biografischer Hintergrund und ideologische Radikalisierung

Unger wuchs in der steirischen Thermenregion auf. Erste Aufmerksamkeit erregte sie ab 2009 durch massenhaft eingereichte Strafanzeigen gegen internationale Organisationen, österreichische Behörden und einzelne Amtsträger. Den Auslöser bildete die Schweinegrippen-Pandemie: In einer 47 Seiten umfassenden Anzeige beschuldigte sie unter anderem die Vereinten Nationen, die USA, die Europäische Union und die Republik Österreich, einen „Genozid“ an der europäischen Bevölkerung durch Zwangsimpfungen und die Einführung einer „Neuen Weltordnung“ zu planen. Die Staatsanwaltschaft Graz leitete kein Ermittlungsverfahren ein, doch die Aktion etablierte Unger in der deutschsprachigen Verschwörungsszene.

Ab 2015 konstruierte sie parallel zur bestehenden Rechtsordnung ein alternatives Staatsmodell. Am 26. Oktober 2015 erklärte sie sich zur „Vorsitzenden der verfassunggebenden Versammlung für das Völkerrechtssubjekt ‚Staat Steiermark‘“. Drei Wochen später übernahm sie dieselbe Position für das Projekt „Völkerrechtssubjekt Staatenbund Österreich“. Am 28. Oktober 2016 verkündete die Gruppe die Verabschiedung eines eigenen Verfassungstextes – des sogenannten „Regelwerks“ – und ernannte Unger zur „unabwählbaren Präsidentin“.

Das „Regelwerk“ – ein pseudostaatliches Gesetzeskonstrukt

Das 2016 veröffentlichte Dokument beansprucht universelle Gültigkeit und erklärt binnen weniger Paragrafen nahezu alle bestehenden Rechts- und Wirtschaftsordnungen für aufgehoben. Banken, Börsen und Spielcasinos sollen geschlossen, alle Schulden getilgt und zentrale internationale Organisationen – darunter der Vatikan, die Europäische Union, das Kreditkartensystem der Federal Reserve und globale Versicherungskonzerne – „aufgelöst“ werden. Die Enteigneten Vermögenswerte fallen nach diesem Text „den freien Menschen“ zu. Religiöse Gemeinschaften, Gerichte und Parlamente erklärt das Regelwerk ebenfalls für abgeschafft; an ihre Stelle treten Räte, deren Zusammensetzung und Legitimation offen bleibt.

Die praktische Umsetzung beschränkte sich auf die Ausstellung von „Diplomatenpässen“, „Authentitätskarten“ und Fahrzeugkennzeichen, die das Logo des selbst erschaffenen „Staatenbundes“ tragen. Die Karten werden für 50 Euro, Mitgliedschaftsanträge für zehn Euro vertrieben. Laut Gerichtsakten floss ein Teil der Einnahmen in bar geführte Kassen, deren Verwendung Unger nicht offenlegte.

Rechts- und staatstheoretische Fehlkonstruktionen

Ungers Argumentation bedient sich mehrerer sich ergänzender Verschwörungsmythen. Zentrales Element ist die Behauptung, die Republik Österreich sei keine souveräne Nation, sondern eine eingetragene Handelsgesellschaft. Als Beleg führt sie den Eintrag „Republik Österreich“ im Unique Partner Identification Key (UPIK) an, einem internationalen Datenpool für Firmen- und Behördenkennungen. Die dort hinterlegte US-amerikanische Standard Industrial Classification (SIC) 9199 („Allgemeine Regierung, sonstige“) interpretiert sie als Indiz für ein Handelsunternehmen. Tatsächlich klassifiziert der Code ausschließlich staatliche Verwaltungseinheiten, die sich keiner spezifischeren Rubrik zuordnen lassen.

Ebenso haltlos ist die These von fünf hierarchischen „Rechtskreisen“, die sich von Handelsrecht über Staats- und Völkerrecht bis zu einem angeblichen Naturrecht erstrecken sollen. Diese Konstruktion entstammt nicht der Rechtswissenschaft, sondern dem Milieu um die deutsche Reichsbürger-Ikone Wolfgang Ebel, dessen Mitarbeiterin Dagmar Tietsch Unger zeitweise zugerechnet wird. In der Fachliteratur existiert keine derartige Stufenlehre; die Begriffe „Rechtskreis“ bezeichnet vielmehr kulturell verwandte Rechtsfamilien (etwa Common Law versus kontinentaleuropäisches Recht).

Ein weiterer behaupteter Beweis für die Nichtexistenz der Zweiten Republik ist das Fehlen eines formellen Friedensvertrags nach 1945. Dass der Staatsvertrag von Wien (1955) die Besatzung beendete und die Souveränität Österreichs herstellte, wird von Unger ignoriert. Stattdessen behauptet sie, das Dokument sei 2002 „außer Kraft gesetzt“ worden – eine Behauptung, die sich auf keine parlamentarische oder völkerrechtliche Quelle stützen lässt.

Behinderung gerichtlicher Verfahren und kommerzielle Aktivitäten

Seit 2010 versuchte Unger wiederholt, als selbst ernannte „Rechtssachverständige“ oder „Bevollmächtigte“ in laufende Gerichtsverfahren einzugreifen. Sie stellte Richterinnen und Richter nach einem standardisierten „Fragenkatalog“, der Personalien, Amtslegitimation und Dienstherren prüfen soll. Ziel ist es, die ordentliche Gerichtsbarkeit als „Handelsgericht“ zu delegitimieren. Die Vorsitzenden wiesen die Erschleichungsversuche zurück, erteilten Hausverbote und leiteten wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt Ermittlungen ein.

Neben dem Betrieb mehrerer Internetseiten vertreibt Unger auf Seminaren und „Informationsveranstaltungen“ Produkte, die staatliche Dokumente imitieren. Für 50 Euro erhält man einen „Diplomatenpass“, für zehn Euro eine Mitgliedsurkunde. Auf ihrer Webseite werden zudem Fahrzeugkennzeichen angeboten, deren Haftpflicht sie dem Vatikan andichtet – eine Konstruktion ohne jede rechtliche Grundlage. Laut Zeugenaussagen vor dem Grazer Landgericht belief sich der Umsatz mit Papierdokumenten auf mehrere zehntausend Euro.

Monika Unger

Großrazzia und Hochverratsprozess

Am 20. April 2017 durchsuchte das österreichische Einsatzkommando Cobra 26 Wohnungen und Betriebsräume in den Bundesländern Steiermark, Niederösterreich und Wien. Die Aktion richtete sich gegen die Führungsriege des „Staatenbundes Österreich“. Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz hatten das Netzwerk seit Monaten beobachtet. Zentrales Ereignis war die Ankündigung eines „Völkerrechtsgerichts“ im Gebäude des Landesgerichts Graz für den 21. April 2017. Die Gruppe plante, hochrangige Politiker und Richter zu „verhaften“ und stattdessen ihre eigenen Strukturen zu installieren.

Die Anklage lautete auf Bildung einer staatsfeindlichen Vereinigung, versuchten Hochverrat, Nötigung, Erpressung, gefährliche Drohung und gewerbsmäßigen schweren Betrug. Der Prozess begann im Herbst 2018. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Unger die Gruppe ideologisch und organisatorisch dominierte und konkrete Machtübernahmepläne verfolgte. Am 25. Januar 2019 verurteilte sie Unger zu 14 Jahren, weitere Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten und zehn Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Unger

Rezeption und ideologische Einordnung

Monika Unger steht in der Tradition der deutschsprachigen Reichsideologie, die auf pseudojuristischen Deutungen historischer Dokumente ein alternatives Staatsmodell konstruiert. Ihre Argumente sind durchweg widerlegt: Der Staatsvertrag von 1955 beendete die Alliierte Besatzung und stellte die Souveränität der Zweiten Republik sicher. Die Republik Österreich ist Völkerrechtssubjekt, Mitglied der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Die von Unger zitierten US-Industrie-Codes belegen lediglich, dass auch Staaten in Wirtschaftsdatenbanken erfasst sind – nicht aber, dass sie Handelsfirmen wären.

Experten des Verfassungsschutzes ordnen die Gruppierung als „militante Reichsbürgerszene“ ein. Die Kombination aus antistaatlicher Propaganda, finanziellen Interessen und dem Versuch, Gerichte zu blockieren, mache sie zu einer Gefahr für die Rechtssicherheit. Die 14-jährige Haftstrafe markiert bislang das härteste Urteil gegen eine Reichsbürgerin im deutschsprachigen Raum.

Monika Unger

Einzelnachweise

  • Landgericht Graz, Urteil 24 Hv 72/18i vom 25. 1. 2019
  • Bundesministerium für Inneres (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2017, Wien 2018, S. 42–45
  • Georg W. Kux / Martin Thiele: „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Österreich, in: Journal für Rechtspolitik 26 (2018), Heft 2, S. 153–171
  • Jan Rathje: Pseudorechtliche Argumentationsmuster der Reichsbürgerszene, in: Journal of Extreme Ideologies 4 (2020), S. 1–28

Weblinks