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Anti-Zensur-Koalition

Aus Faktenradar
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Seit 2008 veranstaltet Ivo Sasek in Ostschweizer Hallen Kongresse, auf denen sich Impfkritiker, Klimawandel-Leugner und Rechtsextreme eine Bühne teilen. Behörden und Gerichte beschäftigen sich seit Jahren mit einzelnen Vorträgen.

Gründer, Sekte und Panorama-Zentrum

Gründer, Sekte und Panorama-Zentrum

Initiator der Anti-Zensur-Koalition (AZK) ist der 1958 geborete Schweizer Ivo Sasek. Der gelernte Automechaniker gründete 1992 die „Organische Christus-Generation“ (OCG), eine Gruppierung, die in der Schweiz und Deutschland rund 2 000 Anhänger zählt und von Sektenbeobachtern beobachtet wird. Sitz beider Organisationen ist das „Panorama-Zentrum“ in Walzenhausen (Kanton Appenzell Ausserrhoden), einem ehemaligen Hotel, das Sasek Anfang der 2000er-Jahre erworben hat. Dort entstehen Bücher, DVDs, das Online-Portal „Kla.tv“ und die Druckschriften der AZK. Die Finanzierung läuft über Spenden, Verkauf von Medienprodukten und Ticketeinnahmen der Kongresse. Sasek sieht sich als Aufklärer gegen eine von ihm vermutete „Meinungszensur“ durch „Mächtige“, wobei er Medienberichte über seine Aktivitäten als Bestätigung seiner These wertet.

Kongresse ohne öffentliche Ankündigung

Kongresse ohne öffentliche Ankündigung

Die erste „Anti-Zensur-Konferenz“ fand 2008 statt, seither folgte fast jedes Jahr eine weitere Veranstaltung. Seit 2013 verzichtet Sasek auf öffentliche Bekanntgabe von Ort und Zeit; Teilnehmer erhalten die Angaben nur noch per E-Mail oder Brief. Als Locations dienten die Bodensee-Arena Kreuzlingen, die Stadthalle Chur oder die Markthalle Sargans. Die Besucherzahl wird von Beobachtern auf etwa 2 000 pro Kongress geschätzt – überwiegend Mitglieder der OCG und deren Angehörige. Das Programm mischt Vorträge, Bücher- und DVD-Verkauf sowie Musikacts. Referenten müssen ihre Manuskripte vorab einreichen; Journalisten erhalten Akkreditierung nur, wenn sie eine Erklärung unterschreiben, dass veröffentlichte Inhalte vorher von Sasek genehmigt werden.

Themenpalette: von Amalgam über „Chemtrails“ bis zur Reichsbürger-Ideologie

Themenpalette: von Amalgam über „Chemtrails“ bis zur Reichsbürger-Ideologie

Das Spektrum der behandelten Themen reicht von klassischen Gesundheitsmythen bis zu geschichtsrevisionistischen Behauptungen. Immer wieder vertreten sind Impfgegner wie Anita Petek-Dimmer oder Hans Tolzin, die Germanische Neue Medizin des umstrittenen Arztes Ryke Geerd Hamer, die Leugnung von HIV als AIDS-Auslöser sowie die Behauptung, Viren seien nie isoliert worden. Werner Altnickel präsentierte „Chemtrails“, Claus Wilhelm Turtur erklärte, mit Hochspannung einen „Flügelrad-Motor“ antreiben zu können. Andreas Popp, Gerhard Wisnewski oder der Ökonom Ernst Wolff warnen vor einem globalen Finanzkollaps. Immer wieder werden auch rechte Ideologen eingeladen: Der „Reichsbürger“-Nahestehende Heiko Schrang, der AfD-nahe Aktivist Hagen Grell oder der Publizist Jürgen Elsässer hielten Vorträge. 2017 referierte Werner Kirstein zum „politogenen Klimawandel“, 2025 kritisierte Klaus Scheidsteger die Mobilfunklobby. Dass Sasek selbst ein Mobiltelefon nutzt, führte er auf fehlende Telefonzellen zurück.

Holocaustleugnung und strafrechtliche Konsequenzen

Mehrfach nutzten Redner die AZK-Bühne für Leugnung des Holocaust. Am 24. November 2012 sprach in Chur die ehemalige Rechtsanwältin Sylvia Stolz; sie behauptete, der Massenmord an den europäischen Juden sei gerichtlich nicht erwiesen, Leichen, Täter und Tatwaffen fehlten. Sasek unterbrach sie nicht, dankte ihr mit „tränenerstickter Stimme“ für ihren „Mut“. Das Publikum applaudierte minutenlang. Gegen Stolz und Sasek wurde Strafanzeige wegen Holocaustleugnung erstattet; die Schweiz kennt dafür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Bereits 2009 hatte in St. Gallen der Schweizer Neonazi Bernhard Schaub referiert, 2011 der Geschichtsrevisionist Gerd Schultze-Rhonhof, der Hitler die Alleinschuld am Zweiten Weltkrieg absprach. Auf dem AZK-Kongress 2018 lagen Flyer der rechtsextremen „Gedächtnisstätte Guthmannshausen“ aus, die von der mehrfach verurteilten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck gegründet wurde. Videos solcher Vorträge wurden über „Kla.tv“ verbreitet; das Jugend-Portal „Jugend TV“ stellte sie ebenfalls online.

Medienprodukte und Vertriebswege

Seit April 2009 erscheint die kostenlose „Anti-Zensur-Zeitung“ (AZZ) mit einer Auflage im fünfstelligen Bereich; sie wird in Teilen der Schweiz und Süddeutschlands per Direktverteilung in Briefkästen ausgelegt. Inhaltlich dominieren Kurzmeldungen von Gruppen wie „Pro Life“, „Infokrieg.tv“ oder „Secret-TV“. Seit 2012 ergänzt das Flugblatt „Stimme und Gegenstimme“ das Angebot. Parallel vertreibt Sasek über den AZK-Shop Bücher, CDs und DVDs von Referenten; ein Teil der Titel ist inzwischen indiziert. Der AZK-Chor veröffentlichte 2019 das Lied „Dunkelziffer“, das angeblich gegen „Massenmord im Namen der Gesundheit“ protestiert und zugleich die alliierten Bombenangriffe sowie die Nachkriegshungerpolitik als „Verbrechen“ an den Deutschen brandmarkt.

Beobachtung durch Behörden und Zivilgesellschaft

Der Thüringer Verfassungsschutz listet die „Gedächtnisstätte Guthmannshausen“ als rechtsextremistischen Verein, der wiederum AZK-Materialien bewirbt. Das Recherchekollektiv „element investigate“ dokumentierte Kontakte zwischen AZK-Vertretern und der neurechten Organisation „Ein Prozent“. Die Wochenzeitung „WOZ“ beschrieb Saseks Netzwerk als „verschwörungsideologischen Sammelbecken“, das sich über Jahre hinweg professionalisiert habe. Strafverfahren wegen Holocaustleugnung, Volksverhetzung und Verstoß gegen das Versammlungsgesicht laufen in der Schweiz und in Deutschland; bisher endeten sie teils mit Bewährungsstrafen, teils mit Einstellungen. Für die 22. AZK im Juli 2025 kündigte Sasek erneut keine Öffentlichkeit an; Interessenten müssen sich telefonisch oder per Post registrieren. Kritiker erwarten, dass sich das Format fortsetzt, solange keine bundesweite Aufklärungskampagne die Zielgruppe erreicht.

Weblinks

  1. Rechercheportal Netz gegen Nazis zum AZK-Umfeld
  2. WOZ-Bericht über Ivo Sasek und sein Netzwerk
  3. Thüringer Verfassungsschutzbericht zur Gedächtnisstätte Guthmannshausen

Einzelnachweise

  1. Art. 261bis Strafgesetzbuch (Schweiz) – Rassendiskriminierung und Holocaustleugnung
  2. Urteil des Landgerichts München gegen Sylvia Stolz wegen Holocaustleugnung, Az. 4 KLs 7 Js 1593/07, 2012