Nikolaus Klehr
Der 1944 geborene Hautarzt Nikolaus Klehr prägte über Jahrzehnte die Diskussion um alternative Tumorbehandlungen in Deutschland und Österreich. Mit dem Konzept der „Autologen Target-Cytokin-Therapie“ (ATC-TSIT) versprach er hohe Heilungsraten, ohne dass die Methode wissenschaftlich validiert wurde. Behördliche Untersagungen, Gerichtsverfahren und wiederholte Kritik von Fachgesellschaften begleiteten seine Tätigkeit bis zu seinem Tod 2016.
Studium, Selbstinszenierung und erste Patentanmeldungen

Nach dem Medizin- und Biologiestudium in Heidelberg und Frankfurt spezialisierte sich Klehr in München für Dermatologie. Dort gründete er das „Dr.-Klehr-Institut für Immunologie und Zellbiologie GmbH“, das später als Herstelleinrichtung für seine Präparate diente. Bereits in den 1990er-Jahren meldete er mehrere Patente unter dem Titel „Demaskierungstraining für autologe Immunozyten gegen maskierte Tumorzellen in vitro“ an. In Offenlegungsschriften führte er sich als „Prof. Dr. med. Nikolaus W. Klehr“; laut dem arznei-telegramm stammte der akademische Grad von einer peruanischen Universität, die Führung des Titels im geschäftlichen Verkehr wurde ihm 1993 durch ein Münchner Urteil untersagt. Die Methodik, zunächst TITAI („Tumor-Identifikations-Training für Immunkompetente Zellen“) genannt, postulierte, dass mononukleäre Blutzellen des Patienten im Labor mit enthüllten Tumorantigenen konfrontiert und anschließend als „trainierte Killerzellen“ zurückgespritzt werden. Die so aktivierten Zellen sollten über körpereigene Zytokine wie Interferone und Interleukine eine gezielte Entzündungsreaktion gegen Tumorgewebe auslösen.
Kommerzialisierung, mediale Präsenz und wirtschaftliche Dimension

Klehr präsentierte seine Behandlung in Boulevardmedien und Talkshows regelmäßig als nahezu nebenwirkungsfreie Alternative zu Chemotherapie. In der SWR-Sendung „Nachtcafé“ (1991) nannte er eine Heilungsquote von 92 % bei Patienten, „denen nicht mehr geholfen werden kann“. Der Schauspieler Klausjürgen Wussow („Schwarzwaldklinik“) trat wiederholt gemeinsam mit ihm auf und bezeichnete ihn in der Presse als „Herrn der Killerzellen“. Die ARD-Reihe „Panorama“ bezifferte 1998 die bis dahin erzielten Umsätze mit rund 100 Millionen DM; Klehr widersprach und nannte niedrigere Summen. Für eine dreimonatige ambulante Behandlung fielen meist mehrere zehntausend Euro an Selbstzahlungen an, da gesetzliche Krankenkassen die Kostenübernahme ablehnten. 2000 weitete er seine Aktivitäten auf Österreich aus und eröffnete in Salzburg eine Ordination, die er in Publikationen als „Klinik“ bezeichnete. Dort behandelte er vor allem Patienten aus Polen und später Slowenien, die sich häufig nach erschöpfenden konventionellen Therapien an ihn wandten.
Wissenschaftliche Begutachtung und rechtliche Schritte

Unabhängige Studien zur ATC-TSIT liegen bis heute nicht vor. Eine 1998 erstellte Expertise bezog sich ausschließlich auf retrospektive Verlaufsdaten ohne Kontrollgruppe und konnte wegen gleichzeitiger Begleittherapien keine eindeutige Wirksamkeit isolieren. Chemische Analysen mehrerer Ampullen durch Universitätslabore ergaben Zytokinkonzentrationen im Bereich natürlicher Serumspiegel; in einer Probe fanden sich endotoxische Bakterienbestandteile. Die Klinik Erlangen kam 1998 zu dem Ergebnis, dass die gelieferten Präparate „keine messbaren Anti-Krebs-Wirkstoffe“ enthielten. Folgenreich war ein 2003 durchgeführter Polizeieinsatz im Münchner Labor: Die Regierung von Oberbayern stellte fest, dass infektiöses und nicht kontaminiertes Blut zeitgleich aufgearbeitet worden war und untersagte die Herstellung der Arzneimittel. In Österreich zog die Ärztekammer Salzburg zwischen 2003 und 2006 die Approbation zurück; ein anschließendes Strafverfahren wegen Betrugs an vier Patienten (Vorwurf: 30.500 Euro bzw. 11.000–15.000 Euro pro Behandlung) endete 2012 mit einer teilweise rechtskräftigen Verurteilung. Die medizinischen Sachverständigen attestierten „keine Heilung, keine Lebensverlängerung und keine Schmerzlinderung“.
Auslandsaktivitäten, Galavit und Netzwerke der Alternativszene
Nach Einschränkungen in Deutschland suchte Klehr neue Kooperationspartner. 2003 wurde er wegen illegalen Imports des russischen Präparats Galavit angeklagt; in Bad Heilbrunn warb ein Arbeitskreis um Klehr für eine dreiwöchige stationäre Kur mit diesem Mittel und verlangte bis zu 27.000 Euro. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Betrugs und Körperverletzung, das Verfahren wurde später eingestellt. 2008 gehörte Klehr dem „Advisory Board“ der AuraViA Holding SA an, die auf den Bahamas Immuno-Augmentative Therapie anbot und in Deutschland sogenannte Clinitels („Klinik-Hotels“) plante; die Webpräsenz der Firma ist seit Ende 2014 offline. In Slowenien wurde Klehr durch Radiointerviews als Wunderarzt bekannt. Mehrere Angehörige berichteten, dass Patienten Kredite bis zu 35.000 Euro aufnahmen, obwohl nach universitätsmedizinischer Begutachtung keine nachhaltige Besserung dokumentiert sei. Matjaž Žwitter, Onkologe und Vorsitzender der Ethikkommission der Universität Ljubljana, erklärte: „Wir kennen kein einziges Beispiel einer längerfristigen Verbesserung oder Genesung durch diese Behandlungen.“
Einschätzung durch Fachgesellschaften und aktuelle Regelungen
Die Autologe Target-Cytokin-Therapie ist in Anlage II der deutschen Richtlinie „Methoden in der ärztlichen Versorgung“ explizit von der Erstattung ausgeschlossen. Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften für Hämatologie und Onkologie stufen das Verfahren als nicht evidenzbasiert ein. Selbst im Bereich experimenteller Krebsimpfstoffe, wo 2010 mit Sipuleucel-T erstmals ein zelluläres Vakzin in den USA zugelassen wurde, basieren Zulassungen auf kontrollierten Phase-III-Studien – ein Standard, den Klehrs Konzept nie erreichte. Die möglichen Nebenwirkungen seiner Behandlung – Fieber, Schmerzen, Lymphopenien, Leukozytosen – widersprechen dem von ihm propagierten Nebenwirkungsfreiheitsanspruch. Seit 2014 dürfen nach einem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts München selbst in seinem ehemaligen Laborräumen keine zellulären Präparate mehr hergestellt werden. Nikolaus Klehr verstarb am 21. Mai 2016 in Traunstein; hinterlassen hat er ein Netzwerk ehemaliger Patienten, juristische Verfahren und eine bis heute kontrovers diskutierte Nischentherapie, die als Beispiel für das Spannungsfeld zwischen individueller Behandlungsfreiheit und evidenzbasierter Medizin gewertet wird.
Zitate
Wir kennen kein einziges Beispiel einer längerfristigen Verbesserung oder Genesung durch diese Behandlungen. — Matjaž Žwitter, Vorsitzender der Ethik-Kommission, Universität Ljubljana
Die Heilerfolge liegen bei 92 %, und das ist eine sehr beachtliche Zahl bei Patienten, denen mit anderen Therapieformen nicht mehr geholfen werden kann. — Nikolaus Klehr, SWR Nachtcafé, 1991
Weblinks
- Richtlinie Methoden der ärztlichen Versorgung (G-BA)
- Informationen zu Krebsvakzinen (U.S. National Cancer Institute)
- ORF-Bericht zum Prozess gegen Klehr (2012)
Veröffentlichungen
- Kaiser G, Weiger M, Kappauf H et al.: Autologe Target Cytokine (ATC) – Ein aktuelles Beispiel unkonventioneller Krebstherapieverfahren. Münch Med Wschr 1993; 135: 390-395
- Hauser SP: Autologe Tumortherapie nach Klehr. Schweiz Rundsch Med Prax 1993; 82: 1072-1076
- Christophers E, Rassner G: Stellungnahme zum Therapieverfahren Dr. Klehr. Hautarzt 1993; 44: 410-411
Einzelnachweise
- Patent DE 3923848 C2: Demaskierungstraining für autologe Immunozyten gegen maskierte Tumorzellen in vitro, Anmelder: Klehr N. W.
- Urteil VG München, Az. M 13 K 02.3154: Untersagung der Herstellung von ATC-Präparaten (2014)