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Hans Weidenbusch

Aus Faktenradar
Version vom 10. Mai 2026, 23:16 Uhr von Faktenradar Redakteur (Diskussion | Beiträge) (Artikel «Hans Weidenbusch» angelegt/aktualisiert)
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Hans Weidenbusch war Entertainer auf Kreuzfahrtschiffen und bezeichnete sich als Erfinder. Mit Behauptungen zur Widerlegung physikalischer Grundgesetze und dem Versprechen eines funktionierenden Perpetuum Mobiles zog er Aufmerksamkeit auf sich – ebenso wie mit juristischen Auseinandersetzungen und strafrechtlichen Ermittlungen.

Lebenslauf und Werdegang

Lebenslauf und Werdegang

Hans Weidenbusch wurde am 8. Januar 1965 in München geboren. Mit 18 Jahren wurde er Vater eines Sohnes. Das Abitur legte er 1987 mit der Note 4,0 ab. Anschließend studierte er nach eigenen Angaben Mineralogie und Philosophie in München, während er parallel als Musiker arbeitete. Ein akademischer Abschluss ist nicht belegt. Später arbeitete er als Entertainer auf Kreuzfahrtschiffen. Sein Bruder Ernst Weidenbusch war CSU-Politiker. Hans Weidenbusch starb am 29. April 2025.

Behauptungen zur Physik und das Perpetuum Mobile

Behauptungen zur Physik und das Perpetuum Mobile

Weidenbusch behauptete, mit einem Experiment unter Verwendung von zwei Überraschungseier-Kapseln den Impulserhaltungssatz widerlegt zu haben. Er sah darin „die größte wissenschaftliche Sensation seit Albert Einstein“. 2010 kündigte er an, ein „Perpetuum Mobile der fünften Art“ entwickelt zu haben. In einer unter dem Pseudonym „elbspezial“ verbreiteten Pressemeldung behauptete er, ein funktionierendes Perpetuum Mobile erfunden zu haben, das ohne Energiezufuhr arbeite. Als Beweis führte er unter anderem ein unscharfes YouTube-Video an. In der Esoterikzeitschrift „Raum & Zeit“ erschienen zwei Artikel zu seinen Theorien, darunter ein Beitrag von Detlef Scholz mit dem Titel „Energie aus dem ‚Nichts‘ – Hans Weidenbusch stellt ein Perpetuum mobile vor“.

Reaktionen der Fachwelt und juristische Auseinandersetzungen

Reaktionen der Fachwelt und juristische Auseinandersetzungen

Wissenschaftliche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften legte Weidenbusch nicht vor. Kritiker wiesen auf grundlegende physikalische Fehler hin. Der Physiker Prof. Dr. Alfred Schenzle von der LMU München erklärte in einem Gutachten, dass Weidenbuschs Argumentation falsch sei, auch wenn die Gegenargumente des Klägers nicht zutreffend seien. Weidenbusch reagierte auf Kritik mit Drohungen juristischer Schritte. 2014 erwirkte er beim Amtsgericht München eine einstweilige Verfügung gegen den TÜV Süd, die es diesem untersagte, zu behaupten, ein Perpetuum Mobile gebe es nicht. Die Verfügung wurde zwei Monate später aufgehoben. Auch in Online-Foren führte sein Diskussionsstil wiederholt zu Sperrungen.

Gerichtliche Ermittlungen und Verfahren

Die Staatsanwaltschaft München ermittelte ab 2015 wegen Betrugs gegen Weidenbusch. Ihm wurde vorgeworfen, zwischen Juni 2010 und November 2011 mehrere Investoren für seine „Health World Capital Venture“ (HWCV) gewonnen zu haben, indem er hohe Renditen versprach. Das investierte Kapital sei nicht für die angekündigte Weiterentwicklung einer „Kapillar-Technologie“ verwendet, sondern zur Begleichung privater Rechnungen und Kontoausgleichen genutzt worden. Die Anklage lautete auf fünf Fälle vollendeten Betrugs. Das Verfahren wurde 2018 gegen Zahlung einer vierstelligen Geldauflage an einen Geschädigten eingestellt.

Geschäftsmodelle und Kapitalbeschaffung

Weidenbusch warb unter dem Namen „Health World Capital Venture“ (HWCV) für Investitionen in seine angebliche Energietechnologie. In Pressemeldungen, teils unter Pseudonym wie „Holger Meyer“, versprach er jährliche Renditen von 20 Prozent. Die Technologie sei ursprünglich zur Effizienzsteigerung von Kernkraftwerken entwickelt worden, hieß es. Für das Unternehmen gab er Adressen in Haar bei München und später in Zermatt (Schweiz) an. Am angegebenen Ort in Zermatt ist jedoch kein entsprechender Eintrag im Schweizer Handelsregister vorhanden, sondern ein Hotel. Auch über die Webseite „Bürgerinitiative Energiewende“ warb er für sein angebliches Perpetuum Mobile und suchte nach Spendern und Kapitalgebern.

Gebrauchsmuster und ein ausgelobter Preis

Weidenbusch hinterließ zahlreiche Gebrauchsmusteranmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt, darunter für einen „Gaskapillar“, einen „Kapillarflüssigkeitsgenerator“, einen „Ruhepunktbeschleuniger“ oder einen „Restenergievernichter“. Keines dieser Gebrauchsmuster war Ende 2014 noch in Kraft. Um seine Behauptungen zu untermauern, lobte Weidenbusch eine Belohnung von einer Million Euro aus für den Nachweis, dass seine Theorien falsch seien. Trotz mehrfacher Versuche, diesen Nachweis zu führen, beharrte er darauf, dass die Argumente nicht stichhaltig seien. In einem Rechtsstreit musste er die Summe nicht zahlen, da das Gericht die Beweisführung des Klägers für unzureichend erachtete.

Weblinks

  1. Deutschlandfunk Kultur: Der Traum vom Perpetuum Mobile
  2. ScienceBlogs: Sommerrätsel – Das Perpetuum Mobile des Hans Weidenbusch
  3. Münchner Merkur: Allein gegen Einstein, Stoiber und die Polizei

Veröffentlichungen

  • Hans Weidenbusch: Dem Weltraum so nah. Raum & Zeit 130/2004, S. 10–13
  • Detlef Scholz: Energie aus dem „Nichts“ – Hans Weidenbusch stellt ein Perpetuum mobile vor. Raum & Zeit 166/2010

Einzelnachweise

  1. Az. 25 U 1611/08, 3 O 427/03 LG München I – Urteil zum ausgelobten Preis
  2. Pressemitteilung „Erstes Perpetuum Mobile der Welt in Deutschland erfunden“, fair-NEWS, 4. Januar 2010