Iwan Wanja Götz
Iwan Wanja Götz, geboren 1947 in Nowosibirsk, zählt zu den auffälligsten Figuren der deutschen Reichsbürger- und Antisemitismusszene. Mehrfach wegen Volksverhetzung, Titelmissbrauchs und Steuerhinterziehung verurteilt, verbreitete er über Jahre hinweg Verschwörungstheorien, leugnete den Holocaust und behauptete unter falschem Namen rabbinische Autorität.
Herkunft, Pseudonyme und frühe Selbstdarstellung

Laut eigenen, nicht belegten Angaben wurde Götz 1947 in Nowosibirsk geboren und verbrachte seine ersten 22 Lebensjahre in der Sowjetunion, wo er angeblich als Schlosser arbeitete. 1969 reiste er in die DDR und behauptete dort als Dolmetscher und „Siberian Scout“ tätig gewesen zu sein. Parallel kursierten Versionen, er sei Sohn eines sowjetischen KGB-Generals und selbst unter dem Decknamen „Grigori“ für den KGB aktiv gewesen. Diese Darstellung nutzte er später, um sich in rechtsextremen Kreisen als Insider zu inszenieren, der angeblich DDR-Heimkinder an westliche Politiker ausgeliefert habe. Namhafte deutsche Politiker wie Jörg Schönbohm, Ole von Beust, Johannes Rau oder Richard von Weizsäcker wurden von ihm ohne jeden Beleg des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bezichtigt. Die zuständigen Behörden gingen den Anschuldigungen nicht nach, was Götz wiederum als Beleg für angebliche Systemvertuschungen wertete.
Antisemitische Agitation und strafrechtliche Verfolgung

Seit Mitte der 1990er Jahre tauchte Götz wiederholt mit antisemitischen Flugblättern auf. 2006 verschickte er in Berlin-Mitte ein Pamphlet, das allein in Charlottenburg-Wilmersdorf zu 20 Strafanzeigen wegen Volksverhetzung führte. Ein psychiatrisches Gutachten sprach zwar Schuldfähigkeit aus, stufte ihn jedoch als fanatischen Verschwörungstheoretiker ein. 2007 trat er in einer Stralsunder Gaststätte gemeinsam mit dem „ICG Industry Consulting Group“-Mitbegründer Michael Wegner auf. Vor zahlenden Gästen, darunter ein städtischer Ordnungsamtsleiter und Polizeibeamte, bezeichnete Götz die Reichspogromnacht als von Juden selbst organisiert und bestritt den Holocaust mit den Worten: „Das ist ja irgendwas, sozusagen, das sie ausgedacht haben.“ Der anwesende Amtsleiter Dirk Bierwerth äußerte sich im NDR-Interview interessiert, griff jedoch nicht ein; er wurde daraufhin vorläufig seines Amtes enthoben. Im Januar 2009 wurde Götz wegen Volksverhetzung angeklagt, das Filmmaterial des NDR beschlagnahmt. Im Oktober 2010 verurteilte das Berliner Landgericht ihn in einem weiteren Verfahren wegen zehnfacher Volksverhetzung (davon vier qualifizierte) und 56-fachem Titelmissbrauch zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Das Gericht wertete es als erwiesen, dass er Hetzschriften massenhaft an Politiker, Gerichte und Privatpersonen versandt hatte.
Vorgebliche rabbinische Autorität und jüdische Gemeinden

Götz unterschrieb wiederholt mit dem Titel „Oberrabbiner Dr. Esra Iwan Götz“ und behauptete, sowohl Mitglied der Synagogengemeinde Halle als auch der Union Progressiver Juden in Deutschland (UPJD) zu sein. Die Gemeinde Halle erklärte jedoch, er sei „niemals Mitglied“ gewesen; ein im Internet kursierender Mitgliedsausweis erwies sich als gefälscht. Die UPJD und ihre Mutterorganisation World Union for Progressive Judaism stellten am 10. Januar 2008 klar, dass Götz keinerlei rabbinische Anerkennung besitze und keine jüdische Institution ihm je ein Amt übertragen habe. Da die Berufsbezeichnung „Rabbiner“ in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist, konnten rechtliche Schritte lediglich gegen den Logo-Gebrauch eingeleitet werden. Trotzdem ließ Götz im Juli 2010 aus der JVA Berlin-Charlottenburg ein 258-seitiges PDF zirkulieren, in dem er den Zentralrat der Juden als „faschistisch-zionistische Zusammenrottung“ diffamierte und Bundeskanzlerin Angela Merkel als „zionistische Marionette“ beschimpfte. Das Dokument forderte zudem 66,66 Millionen Euro Haftentschädigung für seine „Freiheitsberaubung“.
Verbindungen zur Germanischen Neuen Medizin und weiteren Verschwörungsideologien
Ryke Geerd Hamer, Begründer der umstrittenen „Germanischen Neuen Medizin“ (GNM), zitierte Götz wiederholt als „einzigen deutschen Oberrabbiner“ und behauptete, gemeinsam mit ihm ein Dokument unterzeichnet zu haben, wonach „alle Rabbiner und jüdischen Onkologen der Welt“ die Richtigkeit von Hamers Lehre anerkannten. Belege wurden nie vorgelegt; interne GNM-Foren diskutierten später, ob Götz ein „eingeschleuster Agent“ sein könnte. Im März 2009 veröffentlichte Götz ein Web-Pamphlet, in dem er Hamer wörtlich zitierte: „Ich werde alle für meine Zwecke be- und ausnutzen! Der Zweck heiligt die Mittel! Judenschweine tun das auch.“ Nach eigenen Angaben distanzierte sich Götz daraufhin von Hamer, weil dieser seinerseits den Posten eines „Reichskanzlers“ beansprucht habe. Neben der GNM bediente sich Götz weiterer reichsbürgerlicher Narrative: Er bezeichnete die Bundesrepublik als „Besatzerkonstrukt GmbH“, bewarb sich für das Amt des „Reichsjustizministers des Freistaats Preußen“ und ließ sich 2008 in einer KRR-Versammlung mit 39 Stimmen zum „Präsidenten des Volks-Bundesrates“ wählen, um wenig später mit ebenfalls allen Stimmen abgewählt zu werden. Seine Thesen fanden Eingang in Publikationen wie den „Zentralkurier“, einer Beilage des „Parchimer Stadtkuriers“, in der Mitglieder der als rechtsextrem eingestuften Interim Partei Deutschland (IPD) mitarbeiten.
Umfangreiche kriminalstatistische Übersicht
Laut Bundeszentralregister wurde Götz seit den 1990er Jahren in mindestens zwölf Verfahren rechtskräftig verurteilt: 1998 wegen Hehlerei (30 Tagessätze), 2001 wegen illegalen Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Ausländerrecht (sieben Monate auf Bewährung), 2004 wegen Urkundenfalschung und Titelmissbrauchs (Geldstrafe), 2005 in Hamburg und Sondershausen wegen Beleidigung und erneutem Titelmissbrauch, 2006 wegen Betrugs und Steuerhinterziehung, 2007 in Hamburg wegen achtfachen Titelmissbrauchs (acht Monate auf Bewährung) sowie in Berlin wegen Beleidigung und falscher Verdächtigung (240 Tagessätze), 2008 in Anklam wegen Volksverhetzung durch Holocaustleugnung (acht Monate auf Bewährung) und in Berlin wegen 15-facher Steuerhinterziehung (ein Jahr und elf Monate), 2009 wegen Titelmissbrauchs (acht Monate) und 2010 erneut in Berlin wegen zehnfacher Volksverhetzung und 56-fachem Titelmissbrauch (zweieinhalb Jahre). Hinzu kamen mehrere psychiatrische Begutachtungen, die jedoch keine Verhandlungsunfähigkeit feststellten. Seit Mai 2009 verbüßte er seine Strafen in der JVA Berlin-Charlottenburg, bis er im Oktober 2010 das damals vorläufig letzte Urteil erhielt.
Weblinks
- Tagesspiegel-Bericht über Hetzbriefe
- Welt-online-Meldung zur Haftstrafe
- Endstation Rechts: Götz zieht Einspruch zurück
- Deutschlandfunk-Hintergrund
- Sächsische Zeitung: Jüdische Gemeinde distanziert sich