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Ayse Meren

Aus Faktenradar

Die ehemalige Heilpraktikerin Ayse Meren aus Rosengarten verlor 2023 ihre Berufserlaubnis. Das Gesundheitsamt begründete dies mit Gesundheitsgefährdung durch irreführende Aufklärung.

Wer ist Ayse Meren?

Wer ist Ayse Meren?

Ayse Meren, geboren am 5. Februar 1964 in Salzgitter, betrieb bis 2023 die „Heilpraktikerschule Nordheide“ in Rosengarten (Landkreis Harburg). Dort bot sie Fernkurse für den Erwerb der Heilpraktiker- und der Heilpraktikerpsychotherapie-Erlaubnis an. Neben der Schulorganisation trat Meren wiederholt als Referentin und Autorin zu Gesundheitsthemen in Erscheinung. Ihre Internetpräsenz firmiert unter der US-amerikanischen Gesellschaft „CDS Marketing LLC“ mit Sitz in Florida; eine hierzulande eingetragene „PuraAqua GmbH“ existiert laut Handelsregister nicht. Auf der Website wirbt Meren für Wasserfilter und sogenanntes Wasserstoffwasser, wobei sie unter anderem ein E-Book mit dem Titel „Die Lüge vom deutschen Leitungswasser!“ vertreibt.

Netzwerke und Geschäftsmodelle

Netzwerke und Geschäftsmodelle

Über mehrere Jahre koppelte Meren ihre Gesundheitskommunikation an ein Partnernetzwerk. Gemeinsam mit dem ehemaligen Profiboxer und Affiliate-Vermarkter Darius Shabany gründete sie 2020 die „Cart, Wallet and Payment GmbH“ mit Sitz in Salzgitter. Das Unternehmen verwaltete Markenrechte an „PuraAqua“ und stellte Zahlungsabwicklungen für Online-Käufe bereit, ohne dafür eine BaFin-Erlaubnis zu besitzen. Die GmbH wurde 2022 aufgelöst; parallel entstand in Tallinn (Estland) die „Cart Wallet and Payment OÜ“, ebenfalls unter Shabanys Beteiligung. Beide Firmen nutzten dieselbe Postanschrift in Rosengarten, an der auch Meren ihren Wohnsitz angibt. Shabany, der sich 2024 aus der Öffentlichkeit zurückzog, betreibt über die Berliner Copecart GmbH weitere Affiliate-Kanäle.

Verfahren und behördliche Maßnahmen

Verfahren und behördliche Maßnahmen

Bereits im Mai 2022 kündigte das Landkreis-Harburg-Gesundheitsamt an, die Heilpraktikererlaubnis zu widerrufen. Im März 2023 folgte der formelle Bescheid: Die Erlaubnis entfiel mit sofortiger Wirkung, § 2 Abs. 1 Heilpraktikergesetz. Das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigte am 18. Oktober 2023 den sofortigen Vollzug. Als zentrale Gründe führte die Behörde an, Meren fehle die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit und ihre Tätigkeit gefährde die Gesundheit der Allgemeinheit. Konkret bemängelt wurden die Bewerbung von Chlordioxid (CDL) zur Eigenherstellung nach dem südamerikanischen Autor Andreas Kalcker, Dosierungshinweise für Vitamin D bis 50.000 Internationale Einheiten täglich sowie die Verbreitung von Fehlinformationen zu SARS-CoV-2, Impfstoffen und angeblichen Unfruchtbarkeitsfolgen. Auch Posts zu 5G-Mobilfunk und dem angeblich in Impfstoffen enthaltenen „Graphenoxid“ flossen in die Bewertung ein.

Selbstdarstellung und öffentliche Reaktion

Meren dokumentierte das Verfahren in einem Online-Video. Darin zitiert sie das Gutachten des Gesundheitsamtes, wonach sie unter anderem „Reichsbürger“-nahe Inhalte verbreitet habe, darunter Formulierungen über „Entlassungsurkunden aus der BRD GmbH“. Weiterhin seien Screenshots mit Begriffen wie „Archonten“, „reptiloide Blutlinien“, „Illuminaten“ oder „Freimaurer-DNA“ vorgelegen. Meren erklärte, sie zeige keine Reue und betrachte den Entzug mittlerweile als „Auszeichnung“. Sie habe „alles getan“ und sich geweigert, ihre Ansichten zu widerrufen. Seitdem konzentriert sie sich auf ihre Webseite und das Marketing von Wasserfiltern sowie Nahrungsergänzungsmitteln über die US-Plattform „CDS Marketing LLC“.

Rechtliche Einordnung

Der Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis setzt voraus, dass die zuständige Behörde klarstellt, die betreffende Person erfülle nicht länger die gesetzlichen Anforderungen an Zuverlässigkeit und fachliche Gewissenhaftigkeit. Die Rechtsprechung sieht dabei nicht nur strafrechtliche Vorstrafen, sondern auch die Verbreitung gesundheitsgefährdender Falschinformationen als ausreichenden Tatbestand an. Im Fall Meren stützte sich das Gericht auf die dokumentierte Aufrufung zu riskanten Eigenbehandlungen, die Leugnung wissenschaftlich gesicherter Zusammenhänge sowie die wiederholte Distanzierung von staatlichen und medizinischen Standards. Die Entscheidung ist rechtskräftig; ein erneuter Antrag auf Erteilung der Heilpraktikerlaubnis würde einem vollständigen Neuverfahren unterliegen.

Einzelnachweise

  1. Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss v. 18.10.2023 – Az. 3 B 95/23