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Widerlegte falsifizierbare Kernaussagen der Germanischen Neuen Medizin

Aus Faktenradar

Die Lehre von Ryke Geerd Hamer postuliert Krebs als Folge psychischer Konflikte. Wissenschaftliche Studien, Gutachten und Gerichtsentscheidungen widerlegen die zentralen Annahmen der Germanischen Neuen Medizin.

Wissenschaftliche Anerkennung: Habilitationsverfahren und Gutachten

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Ryke Geerd Hamer versuchte 1982 an der Universität Tübingen zu habilitieren. Das Fachgutachten von Prof. Schrage stufte seine Arbeit als nicht wissenschaftlich ein; das Habilitationskommum lehnte einstimmig mit 150:0 Stimmen ab. Auch ein späterer Antrag an der slowakischen Universität Trnava scheiterte. Hamer veröffentlichte seine Thesen ausschließlich in Eigenverlagen und im Internet; prospektive, kontrollierte Studien liegen nicht vor. Die Deutsche Krebsgesellschaft, die Bundesärztekammer und internationale Fachgesellschaften warnen seit Jahren vor der Anwendung der Germanischen Neuen Medizin (GNM).

Krebsentstehung: Datenlage zur psychischen Ursache

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Die GNM behauptet, jede Krebserkrankung entstehe durch einen „Dirk-Hamer-Syndrom-Konflikt“ (DHS). Große epidemiologische Studien finden jedoch keinen kausalen Zusammenhang zwischen Stress, Depression oder Lebensereignissen und Tumorinzidenz. Die dänische Krebsgesellschaft beobachtete in einer Kohortenstudie mit 8.527 Erwachsenen über 8,6 Jahre sogar eine um 20 % niedrigere Krebsrate bei Personen mit hoher Vitalerschöpfung. Eine prospektive Studie der University of Pennsylvania an 1.000 Kopf-Hals-Tumor-Patienten zeigte, dass weder „Fighting Spirit“ noch depressive Verstimmung das Überleben beeinflussten. Die wissenschaftliche Konsensfassung definiert Krebsentstehung heute als multifaktoriell, wobei psychosoziale Faktoren allenfalls indirekt über Verhaltensweisen (Rauchen, Alkoholkonsum, Vorsorgeverhalten) wirken.

Spontanremissionen: Häufigkeit und Auslöser

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Etwa jeder 50.000. bis 100.000. Krebspatient erlebt eine Spontanremission. Die Arbeitsgruppe Biologische Krebstherapie am Klinikum Nürnberg konnte in jahrelanger Forschung keine Faktoren identifizieren, die das Eintreten einer Spontanremission vorhersagen oder gezielt auslösen. Beobachtungen aus der Zeit vor 1950, wonach hohes Fiehler oder bakterielle Infekte mit Rückbildungen einhergingen, führten zur Entwicklung adjuvanter Thermotherapie und BCG-Instillation bei Blasenkrebs; diese Verfahren basieren jedoch auf immunologischen Mechanismen, nicht auf der Annahme psychischer Konfliktlösung.

Händigkeit und angebliche Hirnlateralisation: Daten aus Zwillingsstudien

Hamer postuliert, bei eineiigen Zwillingen sei stets ein Rechts- und ein Linkshänder zu finden. Populationsgenetische Arbeiten zeigen das Gegenteil: In 76 % der Fälle ist das Zwillingsgeschwister eines Linkshänders ebenfalls links-händig. Die Vererbungsrate bei zwei linkshändigen Eltern liegt bei etwa 40 %. Validerte Testverfahren zur Ermittlung der Händigkeit (Rife-Test, Steingrüber-Test) existieren, werden in der GNM jedoch nicht angewendet. Stattdessen verwenden Hamer-Anhänger nicht validierte „Klatsch-“ oder „Bet-Tests“, deren Ergebnisse zwischen verschiedenen Therapeuten für dieselbe Person divergieren.

Klinische Folgen: Unterlassung evidenzbasierter Therapien

Mehrere Gerichtsverfahren dokumentieren Todesfälle, weil Patienten nach GNM-Grundsätzen auf Chemotherapie oder Operation verzichteten. In Deutschland führte dies zum Entzug der Approbation mehrerer Ärzte. Der belgische Psychologe Nady Van Broek weist auf zusätzliche psychische Belastung hin: Scheitert die Selbstheilung, fühlen sich Betroffene persönlich schuldig. Die Psychoonkologin Susanne Singer berichtet von Brustkrebspatientinnen, die Tränen unterdrückten, weil ihnen eingeredet wurde, negative Emotionen „nährten“ den Tumor. Die US-amerikanische Psychoonkologie kritisiert diese „Tyrannei des positiven Denkens“ als zusätzliche Belastung.

Weblinks

  1. Spiegel Online: Positives Denken kann Krebs nicht heilen
  2. GWUP-Blog: Germanische Neue Medizin – eine tödliche Lehre

Veröffentlichungen

Einzelnachweise

  1. Fachgutachten Prof. Schrage, Universität Tübingen, 2.2.1982
  2. Urteil Verwaltungsgericht Sigmaringen, Az. 3 K 1180/86, 17.12.1986